Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
In et 2015, Heft 11, S. 72 wurde an dieser Stelle über den Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz) berichtet. Einen weiteren Versuch, die Folgen der fehllaufenden Strom- und Gasmarktregulierung zu korrigieren, stellt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 27.8.2015 dar.
Der Referentenentwurf formuliert die Zielsetzung, die „Übergangsphase“ zu bewältigen, stellt aber vielmehr den Versuch dar, die absehbaren Konsequenzen der ordnungspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre zu kompensieren. Die Erfolgsaussichten (auch) dieses Versuchs erscheinen angesichts der Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit kritisch.
Ziel des Strommarktgesetzes ist es, die Stromversorgung kosteneffizient und umweltverträglich weiterzuentwickeln und die Versorgungssicherheit bei der Transformation des Energieversorgungssystems zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen insbesondere folgende Gesetze/Verordnungen geändert werden:
- Energiewirtschaftsgesetz;
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
- Erneuerbare-Energien-Gesetz;
- Stromnetzentgeltverordnung;
- Stromnetzzugangsverordnung;
- Anlagenregisterverordnung;
- Reservekraftwerksverordnung;
- Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und das
- Stromsteuergesetz.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 12/2015